Fragen & Antworten
Für wen ist der Bürgertest KOSTENLOS?
Bitte beachten Sie, dass zum 16.01.2023 die Abrechnungsmöglichkeit von Leistungen der TestV zur Beendigung der Absonderung („Freitesten“) endet. Somit ist die Bürgertestung nach § 4a TestV nur noch in den drei Fällen möglich:
o Besucher und Behandelte oder Bewohner in unter anderem folgenden Einrichtungen:
- a) Krankenhäuser
- b) Rehabilitationseinrichtungen
- c) stationäre Pflegeeinrichtungen
- d) Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
- e) Einrichtungen für ambulante Operationen
- f) Dialysezentren
- g) ambulante Pflege
- h) ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe
- i) Tageskliniken
- j) Entbindungseinrichtungen
- k) ambulante Hospizdienste und Palliativversorgung
o Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Bud- gets beschäftigt sind
o Pflegende Angehörige,
Folgende Personengruppen haben ab dem 16.01.2023 keinen Anspruch mehr auf eine kostenlose Bürgertestung nach § 4a TestV:
o Kinder unter 5 Jahren,
o Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, unter anderem
Schwangere im ersten Trimester,
o Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen,
o Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten.
o Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist („Freitesten“).
Wie weise ich nach, dass ich Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest habe?
Wer eine kostenlose Testung in Anspruch nehmen möchte, muss sich gegenüber unseren Testzentren ausweisen und einen Nachweis erbringen:
Bei Besuchen in Pflegeheimen oder Krankenhäusern kann ein kostenloser Test vor Ort durchgeführt werden oder der Besuch wird unserer Teststelle gegenüber glaubhaft gemacht. Als Nachweis bei der Teststelle kann z.B. das auf der Internetseite des BMG eingestellte Musterformular (PDF, nicht barrierefrei, 6 KB) nach Bestätigung durch das Pflegeheim genutzt werden. Der Besuch kann aber auch durch andere Mittel, etwa eine Selbstauskunft gegenüber der Teststelle, glaubhaft gemacht werden.
Pflegende Angehörige müssen ebenfalls gegenüber der Teststelle glaubhaft machen, dass sie einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegen, z.B. durch formlose Selbstauskunft oder einen Beleg des Pflegestatus.
Auch Leistungsberechtigte im Rahmen eines Persönlichen Budgets und bei ihnen beschäftigte Personen müssen diesen Umstand glaubhaft machen. Eine leistungsberechtigte Person nach § 29 SGB IX kann dies regelhaft durch einen entsprechenden Bescheid nachweisen.
Um den Menschen in NRW zu helfen, hat die Landesregierung ein Musterformular zum Download veröffentlicht
(Hinweis: amtlicher Lichtbildausweis, ärztliches Attest, Mutterpass, positiver Test, Corona-Warn-App, Testergebnis und Nachweis des Wohnortes müssen zu diesem Musterformular uns vorgelegt werden.)
Wie werden die Nachweise kontrolliert?
Personen, die den kostenlosen Bürgerstest mit wünschen, müssen eine Selbstauskunft unterschreiben, die Zweck und Zahlung der Testung beinhaltet. Diese wird in der Teststelle aufbewahrt und dient der besseren Nachweisbarkeit der tatsächlichen Zahlung des Eigenanteils. Unsere Teststellen unterstehen der Aufsicht der Länder bzw. der Kommunen, und sie werden zudem von den zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen geprüft.
Ich habe Symptome, ist der Test für mich kostenlos? Und wo soll ich hingehen?
Symptomatische Patientinnen und Patienten sollten zu Hause bleiben und das weitere Vorgehen zunächst telefonisch mit dem Hausarzt abklären. Sie gehören auf jeden Fall in die Hände eines Arztes und werden künftig durch die Hausärzte oder Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) getestet. Die Abrechnung erfolgt über die Krankenkassenkarte.
Wann ist ein Test sinnvoll? Wann soll ich mich testen lassen?
- Zukünftige Schritte werden maßgeblich von der konsequenten Testung der Bürgerinnen und Bürger abhängen.
- Nicht jeder Infizierte erkrankt tatsächlich an Covid-19. Daher kann es ratsam sein, sich auch ohne Symptome testen zu lassen
- Regelmäßige Testungen können dabei unterstützen, auch Infektionen ohne Krankheitssymptome zu erkennen.
- Schnelltests können tagesaktuell zusätzliche Sicherheit bei Kontakten geben.
- Infizierte Personen können so schneller in Quarantäne gebracht und ihre Kontakte besser nachvollzogen werden.
- Der Effekt ist dabei umso größer, je mehr Bürgerinnen und Bürger sich konsequent an dem Testprogramm beteiligen.
Ansonsten:
- Man sollte sich dann testen lassen, wenn man Gewissheit über eine mögliche Infektion mit dem Coronavirus haben möchte.
- Vor allem vor Besuchen im Krankenhaus und Altersheim oder einer Rückkehr zum Arbeitsplatz
- Vor Treffen mit der Familie und Freund*innen, ist ein Test zu empfehlen
- Wenn eine kritische Anzahl von Menschen zusammen arbeiten
- Vor Geschäftsmeetings
- Vor Kundenkontakt
- Vor Flugreisen (Bitte informieren Sie sich vorab welche aktuellen Coronavirus-Bestimmungen ihr Reiseziel festgelgt hat - z.B. auf der Seite des Auswärtigen Amts. Manche Länder verlangen ggf. ein PCR-Testergebnis. Eine Haftung kann von uns nicht übernommen werden).
- Nach Reiserückkehr (innerhalb 48h sowie frühestens ab dem 5. Tag nach Rückkehr)
Wie lange dauert der Test?
Die Testdurchführung dauert bei uns 6 Minuten.
15 Minuten später erhalten Sie per Mail das Testergebnis für den Antigen-Schnelltest.
Was Sie zwingend benötigen
- Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass)
- QR-Code, den sie vorher von uns in einer Email erhalten haben
Bitte bringen Sie mit:
- Ihren gültigen Personalausweis
- Bei Flugreisen: Bitte bringen Sie für einen international verwendbaren PCR-Test Ihren gültigen Reisepass mit.
- WICHTIG: Reisende nach Japan bringen bitte das auszufüllende Formular mit!
Eintritt nur mit FFP-2 Maske / medizinischer Maske* für Erwachsene (Kinder ab 6 Jahren müssen eine medizinische Maske tragen)
*medizinische Masken sind auch bei uns kostenlos am Eingang erhältlich
Können Minderjährige alleine zum Test erscheinen?
Ja, füllen Sie Ihrem Kind hierfür einfach folgendes Formular aus, welches bei der Anmeldung vorgelegt wird: Einwilligung_Minderjaehrige
Testablauf beim stationären Test-Service
- Sie buchen bestenfalls online oder vor Ort (längere Wartezeiten berücksichtigen) einen Termin bei uns
- Die Probe wird Ihnen mittels Rachen- und/oder Nasenabstrich entnommen
- Je nach verwendetem Test erhalten Sie Ihr Ergebnis entweder nach ca. 15 Minuten (Antigen-Schnelltest) oder meist innerhalb von 24 Stunden (PCR-Test)
Wann und wie erhalte ich das Schnelltest-Testergebnis?
- Circa 15 Minuten nach dem Test erhalten Sie per Mail eine Benachrichtigung, dass Ihr Antigen-Schnelltest-Ergebnis vorliegt.Das Ergebnis ist für 24 Stunden online sichtbar und muss in dieser Zeit abgerufen werden.
- Nach Ihrer Testung an der Rennbahn können Sie Ihr Ergebnis mit dem Barcode und Ihrem Geburtstag auf dieser Seite abrufen. Ihr Testergebnis wird zusammen mit Ihren persönlichen Daten sowie Uhrzeit und Datum der Testung auf deutsch und englisch angezeigt.
- Mein Ergebnis abrufen Grimlinghausen
- Mein Ergebnis abrufen Norf
- Mein Ergebnis abrufen Benrath Eissporthalle
Bei positivem Corona-Testergebnis
Wenn ihr Antigen-Schnelltest positiv ausfallen sollte, ist ein Bestätigungstest mittels PCR-Test notwendig.
Diesen können Sie sowohl beim Gesundheitsamt durchführen lassen, als auch kostenfrei bei uns im Testzentrum. Bitte vereinbaren Sie einen neuen Termin unter der jeweiligen Hotline des Testzentrums.
Ansonsten:
- Im Falle eines positiven Testergebnisses müssen Sie sich unverzüglich in häusliche Quarantäne begeben („Absonderung" im Sinne des § 30 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)).
- Es erfolgt eine Meldung an das Gesundheitsamt (Meldepflichtige Krankheit §§ 6,8,9 IfSG)
- Einhaltung folgender Maßnahmen nach der Absonderungsverordnung: https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-12-23_quarantaenevo_ab_28.12.2020_lesefassung.pdf
PCR-Test
- Der PCR-Test ist kostenpflichtig und wird im Labor ausgewertet.
- Die Kosten betragen 79,00 EUR (Keine Bargeldzahlung möglich).
- Eine Auswertung dauert in der Regel 24 Stunden.
- PCR-Methode: RT-PCR (Reverse Transkriptase Polymerase-Ketten-Reaktion)
- Im PCR-Bericht sind aufgelistet (auf deutsch und englisch):
- PCR-Methode
- Test-Ort
- Testzeit
- Laborarzt
Geben Sie zwingend Ihre Ausweis-/Passport-Nummer bei der Buchung mit an!
KEINE Abfrage der PCR-Ergebnisse über uns möglich!
Kaufvertrag mit dem Labor "InVitaLab" in Neuss.
Sie erhalten vom Labor "InVitaLab" eine Email von befund(at)invitamarket.de mit dem Befund
(Wir haben zu keiner Zeit Zugriff auf die Ergebnisse)
Falls Sie Ihr Ergebnis verspätet oder nicht erhalten haben, können wir hierfür keine Haftung übernehmen. Bitte kontaktieren Sie hierfür das Labor "InvitaLab" in Neuss über die oben angegebene Email.
Beispiel für ein Labortest-Ergebnis hier einsehen
Vision
Zwei Freunde - Zwei Fachärzte, die für eine Entlastung der Gesundheitsämter in der Pandemie und Eindämmung des Infektionsgeschehens sorgen. Minimierung des Risikos in der Region Rhein-Kreis-Neuss und Stadt Neuss, der Stadt Düsseldorf sowie als mobiles Test-Team z.B. in Ihrem Unternehmen.